Wir möchten Sie kurz über die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung informieren:
AusgangsbeschränkungenDas Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist zwischen 20 und 6 Uhr untersagt. Es gibt nur fünf Ausnahmen:
1. Berufliche Zwecke
2. Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
3. Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und familiäre Rechte und Pflichten
4. Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
5. Körperliche und psychische Erholung
Öffentlicher RaumAn öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten. Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Ausnahme: Mindestabstand darf unterschritten werden in Gruppen von max. 6 Personen (+ max. 6 Kinder) aus maximal zwei verschiedenen Haushalten.
Einzelhandel und DienstleistungenKunden
und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und mindestens
einen Meter Abstand halten. Jedem Kunden müssen 10 m² zur Verfügung
stehen.
Geschlossen sind:Gastronomiebetriebe, Kneipen, Bars, Nachtlokale sind geschlossen. Abholung ist im Zeitraum von 6-20 Uhr möglich. Ohne zeitliche Beschränkung erlaubt bleiben Lieferservices.
Hotels und Beherbergungsbetriebe sind geschlossen. Ausnahmen gibt es z.B. für Geschäftsreisende.
Veranstaltungen sind untersagt (wie etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte). Ausnahme Veranstaltungen zur Religionsausübung, wie Begräbnisse.
Alle Kontaktsportarten (Fußball etc.) sind untersagt, Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen.
Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Kinos oder Tierparks ist untersagt. Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwendet werden.