Aktuelle Informationen zum Thema Coronavirus

Wir möchten Sie kurz über die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung informieren:


Ausgangsbeschränkungen
Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs ist zwischen 20 und 6 Uhr untersagt. Es gibt nur fünf Ausnahmen:
1. Berufliche Zwecke
2. Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
3. Betreuung und Pflege Hilfsbedürftiger und familiäre Rechte und Pflichten
4. Abwehr von Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
5. Körperliche und psychische Erholung

Öffentlicher Raum
An öffentlichen Orten ist zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, ein Meter Abstand zu halten. Bei Treffen in geschlossenen Räumen ist ein Meter Abstand zu halten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Ausnahme: Mindestabstand darf unterschritten werden in Gruppen von max. 6 Personen (+ max. 6 Kinder) aus maximal zwei verschiedenen Haushalten.

Einzelhandel und Dienstleistungen
Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und mindestens einen Meter Abstand halten. Jedem Kunden müssen 10 m² zur Verfügung stehen.

Geschlossen sind:
Gastronomiebetriebe, Kneipen, Bars, Nachtlokale  sind geschlossen. Abholung ist im Zeitraum von 6-20 Uhr möglich. Ohne zeitliche Beschränkung erlaubt bleiben Lieferservices.

Hotels und Beherbergungsbetriebe sind geschlossen. Ausnahmen gibt es z.B. für Geschäftsreisende.

Veranstaltungen sind untersagt (wie etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern und Weihnachtsmärkte). Ausnahme Veranstaltungen zur Religionsausübung, wie Begräbnisse.

Alle Kontaktsportarten (Fußball etc.) sind untersagt, Sportstätten sind für Hobbysportler geschlossen.

Das Betreten von Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Kinos oder Tierparks ist untersagt. Seilbahnen, Gondeln & Aufstiegshilfen dürfen nicht zu Freizeitzwecken verwendet werden.

Öffentlicher Verkehr
In öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Bushaltestellen, etc. ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und ein Meter Abstand zu halten.
Das Bilden von Fahrgemeinschaften und das Benützen von Taxis ist nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen und mit Mund-Nasen-Schutz.

Weitere Informationen unter:
www.bmlrt.gv.at & www.sichere-gastfreundschaft.at

Testangebot "Sichere Gastfreundschaft"

Das kostenlose Testangebot "Sichere Gastfreundschaft" auf COVID-19 ist nach wie vor für gewerbliche Beherbergungsbetriebe, Campingplätze, Jugendherbergen, gewerbliche Gastronomiebetriebe, Privatzimmervermietungen, Lehr- und Betreuungskräfte in Schneesportschulen, in Reisebüros tätige Reisebetreuer mit Kundenkontakt, Fremdenführer/Reisebetreuer und alpine Führungskräfte (z.B. Berg- und Schiführer) möglich.

Alle Infos unter: www.sichere-gastfreundschaft.at/testangebot

Öffnungszeiten unserer Informationsbüros

Informationsbüro Altaussee: Montag - Freitag
08.00 - 12.00 & 14.00 - 18.00 Uhr

Informationsbüro Bad Aussee: Montag - Freitag
09.00 - 17.00 Uhr

Informationsbüro Bad Mitterndorf: Montag - Freitag
08.00 - 12.00 & 14.00 - 17.00 Uhr

Informationsbüro Grundlsee: Montag - Freitag
09.00 - 17.00 Uhr

Informationsbüro Tauplitz: Montag - Freitag
08.00 - 12.00 & 14.00 - 17.00 Uhr

Versand Gästezeitung

Der Versand der normalen Gästezeitung wird mit heute vorübergehend eingestellt.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


Herzliche Grüße und gesund bleiben!

Ihr Team vom Tourismusverband
Ausseerland - Salzkammergut

Veranstaltungs- & Gastronomie-Tipps für Dienstag, 03.11.2020
QR-Code Marketing by